Allgemeine Verkaufsbedingungen
1.1. Angebote und Bestellungen
Bei den Preisen und den Informationen bezüglich unserer Tarife und Kataloge handelt es sich um unverbindliche Angaben. Schwankungen oder Änderungen sind vorbehalten, da die beschriebenen Geräte ohne Vorankündigung verändert oder verbessert werden können. Die Annahme unserer Angebote, die ab Datum der Ausstellung einen Monat lang gültig sind, setzt, außer im Falle gegenteiliger Vereinbarungen, die Akzeptierung der vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen voraus, wobei als vereinbart gilt, dass die Lieferung einzig und allein das im Angebot aufgeführte Material betrifft. Die Annahme einer Bestellung unsererseits sowie die Zusagen unserer Vertreter sind nur unter dem Vorbehalt einer schriftlichen Bestätigung gültig, die von uns in Form einer Empfangsbestätigung ausgestellt wurde und in der die Preisbedingungen und der Liefertermin des Materials festgelegt sind. Die Aufträge sind für eine Zeitspanne von 12 Monate gültig falls keine schrifliche Absprache von FAS vereinbart wurde. Die Aufrträge müssen einen Mindestwert von 100.00 CHF, 75 €uro oder 100$ beinhalten ohne Versand- und Verpackungsspesen.
1.2. Pläne
Bei Bedarf und auf Anfrage liefern wir bei jeder Bestellung und für jeden Gerätetyp, Zeichnungen - keine Fertigunszeichnungen - und Bedienungsanleitungen in französischer Sprache für die Installierung, den Anschluss und die Benutzung des Materials. Jede Lieferung von Blaupausen und Pläne - spezieller oder zusätzlicher Art - wird in Rechnung gestellt.
1.3. Inbetriebnahme, Tests, Regulierungen, Unterhalt
Außer im Falle gegenteiliger, auf unserem Angebot oder unserer Empfangsbestätigung vermerkter, Vereinbarungen deckt unser Preis einzig und allein die Lieferung des Materials ab und schließt insbesondere jeglichen Eingriff am Installationsort aus, wie z.B. Montage, Inbetriebnahme, Tests, Regulierung oder Anschluss. Falls der Kunde sein Montagepersonal von einem unserer Ingenieure oder Techniker begleiten lassen möchte, muss diese Anfrage schriftlich eingereicht werden. Die damit verbundenen Kosten für die aufgewendete Zeit, den Aufenthalt und die Reise unseres Mitarbeiters werden auf Basis des gewerkschaftlich festgelegten und geltenden Tarifs verrechnet.
2. Preis und Liefertermine
2.1. Preis :
Unsere Preise verstehen sich, außer im Falle gegenteiliger Vereinbarungen, wie folgt:
- In der Schweiz, ohne Steuern und Abgaben, Material ab Palézieux (VD): Die Verpackungen werden zusätzlich verrechnet und nicht zurückgenommen.
- Beim Export: Steuerfrei für das Material in Standardverpackung ab Werk.
Die Preise können bei Rechnungsstellung im Rahmen der zu dem Moment gültigen Rechtssprechung und laut der Überprüfungsformel unserer Auftragsbestätigungen geprüft werden. Die zusätzlichen Verpackungs-, Versicherungs-, Zoll- und Konsularkosten usw. gehen immer zu Lasten des Kunden. Die nötigen Anweisungen zur Erstellung der für den Export benötigten Dokumente müssen uns bei der Bestellung vom Kunden vorgelegt werden. Keine Rechnung kann sich auf eine Summe unterhalb 100.00 CHF, 75 €uro oder 100$ belaufen.
2.2. Transport
Der Transport, dessen Art wir festlegen, wird auf Gefahr des Empfängers durchgeführt. Dieser muss sich vor der Annahme der Ware versichern, dass diese nicht beschädigt wurde oder unvollständig ist. Bei Bedarf muss er schriftlich mittels eines eingeschriebenen Briefes und innerhalb von maximal drei Tagen seine Bedenken dem Transportunternehmers mitteilen.
2.3. Liefertermin
Der Liefertermin dient nur zur Orientierung. Die auf unseren Empfangsbestätigungen stets angegebenen Liefertermine verstehen sich ab Werk und werden soweit möglich eingehalten. Die während des Herstellungsprozesses eventuell entstehenden Verspätungen rechtfertigen keinesfalls eine Annullierung der Bestellung, die Auszahlung eines Bußgeldes oder Schadensersatzleistungen. Jegliche Änderung einer Bestellung, die zwecks zusätzlicher Informationen zurückgestellt wird, kann den Liefertermin beeinflussen, ohne dass wir dafür verantwortlich wären.
3. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind zahlbar an unseren Firmensitz. Es kann keine Sicherheit einbehalten werden. Mit Ausnahme des Falles großer Aufträge und vorbehaltlich einer vorherigen Einigung mit unseren Abteilungen sind die Zahlungen spätestens 30 Tage nach Ende des Liefermonats zu bezahlen. Barzahlung ist möglich. Nach dieser Frist wird die Zahlung verpflichtend per Wechselakzept vorgenommen, wobei das Aufgeld vom Kunden getragen wird. Jeder zur Unterschrift an den Schuldner gesendete Wechsel ist innerhalb von acht Tagen zurück zu schicken. Eine Anzahlung von 30% des Lieferwerts kann in einigen Fällen verlangt werden: große Aufträge, Material, für das ein Kostenvoranschlag erstellt wurde, etc. Der Käufer verzichtet darauf, per Reklamation eine Aufschiebung der gesamten oder eines Teils der Forderung oder eine Verrechnung zu erreichen. Wir behalten uns die Möglichkeit vor, bei jeder Lieferung eine Rechnung zu erstellen, selbst dann, wenn es sich nur um eine Teillieferung handelt. Der Rechnungsbetrag entspricht dem Sachwert dieser Lieferung. Bei Nichtzahlung einer Forderung wird jede ausstehende Zahlung fällig und wir behalten uns das Recht vor, die laufenden Bestellungen zu stornieren. Für den Export bestimmte Ware können die Zahlungsbedingungen von den oben genannten Klauseln abweichen und in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt werden.
4. Garantie
4.1. Garantiezeit
Unsere Ware hat eine Garantie von 12 Monaten beginnend mit dem Liefer- oder Versanddatum.
4.2. Bedingungen
Die Garantie ist umfassend und deckt sowohl Konstruktions- und Materialfehler als auch die Personalkosten in unseren Fabriken ab. Sie beschränkt sich jedoch auf den Austausch des von uns als fehlerhaft anerkannten Teils in unseren Fabriken oder Werkstätten und kann nicht als Grundlage für Schadensersatzforderungen dienen. Die Transportkosten für die Rücksendung des Materials gehen stets zu Lasten unserer Kunden. Die Garantie ist nicht anwendbar auf den Austausch und auf Reparaturen, die sich aus der normalen Nutzung des Apparates, aus Beschädigung und aus durch Unachtsamkeit, nicht ausreichende Wartung und unsachgemäße Behandlung zu erklärenden Unfällen ergeben.
4.3. Erlöschen der Garantieansprüche
Die Garantie erlischt:
- wenn die Anleitungen zur Inbetriebnahme und Wartung nicht eingehalten wurden,
- wenn die Ware nicht für die in unserer Anleitung vorgesehene Nutzung verwendet wurde (Beispiel: zu hohe Temperatur, aggressive Nutzung, Einfüllen von Fremdstoffen, mechanische Anforderungen an die Rohre auf dem Schieberkörper), wenn die Installierung nicht gemäß den Regeln der Technik durchgeführt wurde (unvollständig oder schadhaft, unsachgemäße Einrichtung des oder der Stromkreise(s)),
- wenn die Spannung der Stromversorgung und die des Gerätes inkompatibel sind,
- wenn der Vorfall durch Witterungsbedingungen oder unerwünschte elektrische Einflüsse zu erklären ist, wie Blitzschlag, Über- und Unterspannung, Fehler bei der Erdung,
- wenn das Gerät von einem nicht von uns zugelassenen Techniker repariert oder verändert wurde,
- wenn das Gerät vor der Installation nicht gemäß den für seinen Schutz notwendigen Vorkehrungen gelagert wurde.
4.4. Rücknahme der Geräte:
Spezialanfertigungen und Spulen sind von Rücknahme und Austausch ausgeschlossen. Standardgeräte, die noch nie angeschlossen und benutzt wurden, werden innerhalb von 6 Monaten nach der Lieferung zurückgenommen oder umgetauscht. Dabei werden mindestens 30% des auf der Rechnung ausgewiesenen Preises sowie die Kosten für eine eventuelle Wiederherstellung einbehalten. Die Rücksendung geht zu Lasten des Kunden.
5. Anmerkungen
Für alle unsere Verkäufe betreffenden Anfechtungen ist unabhängig von ihrem Wesen und ihrem Grund tatsächlich und rechtlich der Gerichtsstand Genf zuständig.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von unserem Unternehmen verkaufte Ware bleibt bis zur vollen Zahlung des Preises unser Eigentum. Die Ausstellung eines Wechsels oder eines anderen eine Zahlungsverpflichtung schaffenden Dokuments stellt keine Zahlung dar.